Das Recht auf Stadt

Eine Einführung zur Theorie und Praxis städtischer Aneignung

„Das Recht auf Arbeit, auf Wissen, auf Bildung, auf Gesundheit, auf Wohnen, auf 
Freizeit, auf Leben – sie würden die Realität ändern, wenn sie zur gesellschaftlichen
Praxis würden. Zu den sich herausbildenden Rechten gehört das Recht auf Stadt“ 
Lefebvre (2016: 197)

Die Relevanz stadtpolitischer Fragen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Besonders die Mobilisierung gegen Mietsteigerungen, Proteste und Bürgerbegehren gegen Großbauprojekte und Auseinandersetzungen um subkulturelle Freiräume haben wohnungspolitischen und städtischen Themen ein erneutes politisches Gewicht gegeben (Holm 2014). So setzt sich mit der steigenden wirtschaftlichen und politischen Bedeutung der Städte die neoliberale Neustrukturierung der Gesellschaft verstärkt in den Städten um und wird vor allem dort sichtbar – die Stadt wird zum Kapital und Wohnen zur Ware. Zugleich bringt die neoliberale Stadtentwicklung jedoch eine neue Form von Dringlichkeit hervor, einen kritischen Moment, in dem sich Menschen aufraffen, politisieren und aus der Lähmung befreien. Rechte werden eingefordert, an der Transformation und Erneuerung des urbanen Raumes teilzuhaben und so die städtische Umgebung aktiv mitzugestalten. Ob in Barcelona, New York, São Paulo oder Berlin, weltweit lassen sich städtische Protestbewegungen beobachten, die neue Formen des kollektiven Aufbegehrens hervorbringen und gemeinsam ein Recht auf Stadt fordern. Der Leitsatz „Recht auf Stadt“ dient den verschiedenen Initiativen, Netzwerken und Bündnissen dabei als Dach, unter dem sich die unterschiedlichen Forderungen zusammen finden. Hervorgebracht wurde das Konzept eines Rechts auf Stadt vor über 40 Jahren von dem kritischen Urbanisten Henri Lefebvre.

Urbane Transformationen

Die heutige Aktualität, welche sich anhand der Renaissance zum Aufruf eines Rechts auf Stadt weltweit beobachten lässt, wirft neue Fragen auf. So zeigt sich die Suche nach dem Bedeutungsursprung und der Entstehung des lefebvreschen Konzepts als unumgänglich, wenn man die Symbolkraft des nunmehr 40 Jahre alten Aufrufs verstehen will.

Um sich Lefebvres Theorie eines „Rechts auf Stadt“ zu nähern, ist es wichtig zu begreifen, wie Lefebvre die Stadt verstanden und zu seiner Zeit wahrgenommen hat. So beruht das Konzept auf seinen praktischen urbanen Erfahrungen, des in den 1960er Jahren von studentischen Revolten geprägten Paris. Der Aufstieg des Fordismus und der Ausbau des Wohlfahrtstaates führte in Frankreich und anderen Industrienationen zu einer Migrationswelle, in der ein großer Teil der Landbevölkerung in die Städte zog. Die urbane Transformation war verbunden mit einem funktionalistischen Städtebau, der die Innenstädte neu strukturierte, die suburbanen Räume ausdehnte und den Massenwohnungsbau vorantrieb. Dieser Urbanisierungsprozess bedingte nicht nur die physische Veränderung des Stadtbilds, sondern ging einher mit einer „grundlegenden Modernisierung der Alltagswelt“ (Schmid 2011: 26). Sowohl in den Vorstädten der Mittelklasse, als auch im Massenwohnungsbau der Arbeiterfamilien, vollzog sich eine fortwährende Homogenisierung der Lebensbedingungen, eine Monotonie der Alltagswelt, die in gähnender Langeweile mündete.

Das Recht auf Stadt

Im Zuge der Pariser Proteste vom Mai 1968, bei denen Student*innen gegen den westlichen Imperialismus, gegen den Vietnamkrieg, aber auch gegen verschiedenste Formen von Ausgrenzung und gegen eine Fremdbestimmung der Alltagswelt protestierten, erkannte Lefebvre eine Form des Aufbegehrens und postulierte das Recht auf Stadt:

„Das Recht auf Stadt offenbart sich als höhere Rechtsform: das Recht auf Freiheit, 
auf Individualisierung in der Vergesellschaftung, auf das Wohngebiet und das Wohnen.
Das Recht auf das Werk (auf mitwirkende Tätigkeit) und das Recht auf Aneignung (klar
zu unterscheiden vom Recht auf Eigentum), bringen sich auf dieses Recht auf Stadt ein"
Lefebvre (2016: 189)

Das Recht auf Stadt ist im Sinne Lefebvres weniger als juristisches Recht zu verstehen, sondern umfasst vielmehr das Recht auf Zugang und Zentralität in der Stadt, auf Differenz und Andersartigkeit sowie die eigenmächtige Gestaltung des Lebensumfeldes. Die Stadt zeigt sich hierbei als umkämpfter Ort, in dem verschiedene Interessen wirken und in dem das Recht auf Stadt, auf Zentralität, Zugang, Differenz und Teilhabe nicht für alle Menschen gilt.

Wohnen ist wesentlich

Zwei Termini dieses Aufrufs sollen im Folgenden näher erläutert werden: das Recht auf Wohnen und das Recht auf das Werk. Mit dem Recht auf Wohnen verdeutlicht Lefebvre, dass Wohnen mehr ist als eine Wohnung zu mieten. Vielmehr bedeutet das Wohnen in einer Stadt öffentliche Plätze zu nutzen, die Interaktion und Vernetzung mit anderen Menschen, die Möglichkeit für Begegnungen. „Das Wohnen [ist] wesentlich. Die Stadt umhüllt das Wohnen; sie ist Form, Hülle dieses privaten Lebensortes“ (Lefebvre 2016: 98). Das Gegenteil zum Wohnen, als aktive Form menschlichen Zusammenlebens, ist das Wohngebiet (l`habitat). Lefebvre sieht hierin ein rein funktionalistisches und planerisches Konzept von Stadt, welches jedoch nicht das besondere am städtischen ausmache (ebd.: 98). Die Reduktion der Stadt als Wohngebiet, wie es Lefebvre zu seiner Zeit durch den funktionalistischen Städtebau beobachtete und der heute seine Hochblüte im neoliberalen Stadtbild findet, geht einher mit dem Verlust des Status der Stadt als Werk. Mit dieser Begrifflichkeit verweist Lefebvre darauf, dass das Städtische, das Urbane von seinen Bürger*innen hergestellt wird. Dieser Prozess beruht auf Partizipation und Aneignung, dabei ist das Werk Gebrauchswert; „der Gebrauch von Straßen, Plätzen und Gebäuden“ (Lefebvre 2016: 31).

Wem gehört die Stadt?

Lefebvre sah vor über 40 Jahren die Stadt als zutiefst funktionalistisch geprägt. Zugleich beklagte er eine zunehmende Monotonie der Alltagswelt. Heute sehen wir Städte, die tiefgreifend von neoliberalen Strukturen durchzogen sind und Alltagswelten die vom Konsumismus gesteuert werden. Diese Entwicklungen haben alternative Versionen vom städtischen Zusammenleben hervorgerufen, jenseits der Logik des Kapitals. Die Stadt zeigt sich dabei als Arena in der Kämpfe um Aneignung, Teilhabe, Zentralität und Differenz ausgetragen werden. Und eben diese Kämpfe um die materiellen und immateriellen Ressourcen der Stadt, auf welche sich die Forderung nach dem Recht auf die Stadt bezieht, kristallisieren sich zu einer übergeordneten Frage: Wem gehört die Stadt?

 

Literatur

Holm, A. (2014). Das Recht auf Stadt in umkämpften Räumen. In: Gestring, N; Ruhne, R.; Wehrheim, J. (Hg.) Stadt und soziale
Bewegungen. Wiesbaden: Springer VS, S. 43-64.

Lefebvre, H. (2016). Das recht auf Stadt. (1. deutsche Übersetzung) Hamburg: Edition Nautilus.

Schmidt, C. (2011). Henri Lefebvre und das Recht auf Stadt. In: Gebhardt, D.; Holm, A. (Hg.): Initiativen für ein Recht auf Stadt.
Hamburg: VSA S. 21-25.